Sie selbst halten sich an alle Vorschriften, aber Ihr Konkurrent setzt sich darüber trotz Abmahnung einfach hinweg? Nutzen Sie die Chance einer Wettbewerbsklage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und erwirken Sie überdies eine einstweilige Verfügung.
Auch gegen aggressive bzw irreführende Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung und die Herabsetzung Ihres Unternehmens sieht das UWG wirksame Regelungen zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und zur Erwirkung einstweiliger Verfügungen vor.
Auch gegen die mit unlauteren Mitteln erfolgte Abwerbung Ihrer MitarbeiterInnen sieht das UWG wirksam Maßnahmen vor.
Im Kartellrecht sind wir für unsere Mandanten auf nationaler Ebene sowie auf EU-Ebene tätig:
- Kartell- und Beihilfenrecht
- Fusionskontrolle
- Untersuchungen durch Wettbewerbsbehörden
- Vertretung in kartellrechtlichen Angelegenheiten vor Gerichten
Sprechen Sie uns unverbindlich an, um gemeinsam eine Lösungsstrategie für Ihr Rechtsproblem zu finden.