Rechtsberatung Unternehmen

Durch team lex, eine österreichweite Kooperation selbständiger Rechtsanwälte, sind wir in der Lage Ihr Unternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten kurzfristig und kompetent zu beraten. Hierin liegt unsere Kernkompetenz.

Falls Ihr konkretes Anliegen im Folgenden nicht ausdrücklich angeführt ist, können Sie uns gerne dennoch unverbindlich kontaktieren. Sofern wir nicht selbst weiterhelfen können, empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Kooperationspartner.

Wirtschaftsrecht und Immobilienrecht sind unsere Kernkompetenz

Gerade in schwierigen Zeiten sind auch schwierige Personalentscheidungen zu treffen. Kurzarbeit, Kündigungen, vielleicht auch Entlassungen. Grundlage dafür sind im Idealfall solide Arbeitsverträge.

Dass wir auch gelegentlich die Dienstnehmerseite vertreten, sehen wir als Vorteil für Sie als Arbeitgeber. Da auch Richter nur Menschen sind, erleichtert dies häufig den Abschluss eines sinnvollen Vergleiches.

Wir beraten und vertreten regelmäßig beide Seiten in allen Vertragsangelegenheiten und kennen daher die Bedürfnisse und Konfliktbereiche, aber auch die Tricks der anderen Vertragspartei genau. Wir unterstützen Sie insb. bei der Errichtung nachstehender Verträge:

  • Immobilienkaufvertrag, Bauträgervertrag und Pachtvertrag
  • Mietvertrag, Schenkungsvertrag, Wohnungseigentumsvertrag und Dienstbarkeitsvertrag

Wir beraten unsere Mandanten in allen Bereichen des Betriebsanlagenrechts (insb. nach der GewO), im Vergaberecht, im Wasserrecht und im sonstigen Umweltrecht. Wir vertreten Sie im Verwaltungsverfahren vor den Landesverwaltungsgerichten, dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof.

Zu unseren Spezialgebieten gehören weiters die Beratung und Vertretung in behördlichen Bewilligungsverfahren.

Die informationelle Selbstbestimmung ist in Österreich grundrechtlich verbürgt. Seit 25.5.2018 wird das Recht auf Datenschutz eu-weit durch die DSGVO gewährleistet. Bei mangelnder Sorgfalt im Umgang mit personenbezogenen Daten drohen hohe Strafen.

Lassen Sie sich daher bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung oder beim Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen gut beraten.

Selbstverständlich prüfen wir auch Auftragsverarbeitungsverträge, die Ihnen von Kooperationspartnern zur Unterfertigung übermittelt werden.

Schon bei der Gründung von Unternehmen gibt es unzählige Tücken. Als Prozessanwälte wissen wir, dass sich diese später gnadenlos rächen können.

Dies gilt umso mehr beim Verkauf Ihres Unternehmens, bei der Umgründung, beim Unternehmenskauf oder bei der vermeintlich einfachen Übergabe eines Geschäftslokals.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für:grenzüberschreitende Transaktionen, Syndikatsvertrag und Stimmbindungsvertrag.

Eine Krise und auch die Insolvenz müssen bei kompetenter und vor allem rechtzeitiger Beratung nicht immer die Endstation sein.

Besondere Umsicht gilt es dabei im Umgang mit dem Insolvenzverwalter anzuwenden.

Einerseits ist es unbedingt notwendig eine gewisse Kooperation an den Tag zu legen, andererseits kann schon ein falsches Wort die Grundlage für eine Anfechtungsklage sein oder eine existenzvernichtende Schadenersatzklage gegen Sie als Geschäftsführer zur Folge haben. Nur durch rechtzeitige Beratung können Sie Ihr Privatvermögen vielleicht noch wirksam verteidigen.

Wir sind selbst Unternehmer. Uns ist daher bewusst, dass es nicht ums Prinzip geht, sondern darum, mit vertretbarem Aufwand eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu erzielen. Vor einem Zivilprozess evaluieren wir daher mit Ihnen die Prozesschancen und erwirken erforderlichenfalls Rechtsschutzdeckung. Basierend auf unserer Erfahrung und Expertise geben wir Ihnen eine realistische Einschätzung der Rechtslage.

Ihre Vertretung übernehmen wir in ganz Österreich bei den zuständigen Zivilgerichten, ebenso beim Landesverwaltungsgericht, beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof und anderen Behörden bzw Gerichten.

Wir beraten Sie bei der Gesellschaftsgründung und betreuen Ihr Start-up zu attraktiven Konditionen (work for equity). Wir sorgen dafür, dass Sie die volle Aufmerksamkeit Ihrem Kerngeschäft widmen können und unterstützen Sie insbesondere bei

  • der rechtssicheren Abwicklung von Kapitalerhöhungen und oder Wandeldarlehen,
  • der Erstellung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (ESOP) oder etwa
  • der Konzeption von komplexen Vesting-Regelungen.

Gerade Innovation bedeutet juristisches Neuland zu betreten. Bürokratische Hürden sind zu überwinden, um die Ungewissheit für Ihr Geschäftsmodell zu beseitigen; mit unserer Erfahrung, Expertise und auch Kreativität können wir Sie dabei entlasten.

Die langfristige Begleitung Ihres Unternehmens durch eine versierte Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschaftsrecht hat einen nicht unwesentlichen Einfluss auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg; wir sind durch unsere international agierende Kooperation von Wirtschaftsanwälten in der Lage, schnell auf jegliches Anliegen Ihres Unternehmens grenzüberschreitend zu reagieren

Unsere Maxime ist es, Ihnen als Geschäftsführer und Unternehmer den Rücken freizuhalten, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Der Erfolg unserer Mandanten ist ein Erfolg für uns!

Im Geschäftsleben stoßen Sie als Unternehmer permanent auf vertragliche Vereinbarungen, durch die Sie mitunter langfristige Bindungen und hohe Risiken eingehen. Damit kostspielige oder böse Überraschungen vermieden werden, ist es ratsam, ihren Vertrag von einem fachkundigen Anwalt erstellen bzw. prüfen zu lassen.

Wir unterstützen Sie in allen vertraglichen Bereichen, insbesondere bei Ihrem Abtretungsvertrag, Beteiligungsvertrag, Bauträgervertrag, Franchisevertrag, Geschäftsführervertrag, Handelsvertretervertrag, Immobilienkaufvertrag, Kreditvertrag, Leasingvertrag, Pachtvertrag, Syndikatsvertrag, Unternehmenskaufvertrag, Werkvertrag und vielen anderen Verträgen.

Sie selbst halten sich an alle Vorschriften, aber Ihr Konkurrent setzt sich darüber trotz Abmahnung einfach hinweg? Nutzen Sie die Chance einer Wettbewerbsklage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und erwirken Sie überdies eine einstweilige Verfügung.

Auch gegen aggressive bzw irreführende Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung und die Herabsetzung Ihres Unternehmens sieht das UWG wirksame Regelungen zur Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und zur Erwirkung einstweiliger Verfügungen vor.

Der Geschäftsführer einer GmbH hat eine unüberschaubare Vielzahl an Vorschriften und Regeln einzuhalten. § 153 StGB (Verbot der Untreue) sieht im Falle eines wissentlichen Missbrauchs einer Befugnis bis zu 10 Jahre Gefängnis vor. Trotz aller Kritik in der Wissenschaft und aus der Praxis hat die letzte Reform in diesem Zusammenhang bedauerlicher Weise nur eine minimale Entschärfung für die Geschäftsführung als Befugnisträger gebracht.

Die Gerichte und allen voran der Oberste Gerichtshof lassen diesfalls kaum Gnade vor Recht ergehen.

Selbst für den bloßen Vertragspartner eines Rechtsgeschäfts kann eine unbedachte Unterschrift zum Verhängnis werden und von den Gerichten als Beitragstäterschaft ausgelegt werden.

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