Rechtsberatung Privatpersonen

Strafrecht

In strafrechtlichen Angelegenheiten muss von Anfang an größte Sorgfalt an Ihre Vertretung vor Behörden gelegt werden, unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter oder Opfer sind.

Sie sollten, ohne vorher mit einem Verteidiger gesprochen zu haben, keinerlei Angaben bei der Polizei oder beim Staatsanwalt machen und sich zunächst auf Ihr Aussageverweigerungsrecht (Schweigerecht) berufen. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, besprechen den Sachverhalt, begleiten Sie zu Einvernahmeterminen und vertreten Sie im Strafverfahren vor Gericht. 

Bedauerlicher Weise ergehen gelegentlich Fehlurteile mit massiven Konsequenzen für die Betroffenen. Auch im Fall Mordfall Deubler war dies so. Nach jahrelangem Einsatz konnten wir die Wiederaufnahme des Strafverfahrens erwirken und nach 2865 Tagen in Haft den Freispruch des unschuldig Verurteilten. Die Details können Sie bei Grabherr unter dem Titel 2865 Tage nachlesen.

Seit rund 2 Jahren vertreten wir den wegen Mordes an der Gmunder Tanzlehrerin im Jahr 2013 unschuldig Verurteilten Versicherungsmakler. Obwohl wir mit Hilfe von Sachverständigen nachträglich die Tatwaffe identifizieren konnten, unzählige Ermittlungsfehler aufgezeigt haben und weitere neue Beweismittel vorgelegt haben, wurden die ersten beiden Wiederaufnahmeanträge abgewiesen. Ein neuer Antrag wurde mittlerweile bei Gericht eingebracht.

Hausdurchsuchung

Sollten Sie überraschend mit einer Hausdurchsuchung konfrontiert sein, empfehlen wir die sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit einem Anwalt. Die Beamten haben diesfalls zuzuwarten, bis wir am Durchsuchungsort eingetroffen sind. Sie sollten bis zum Eintreffen Ihres Rechtsanwaltes keine Angaben zum Sachverhalt machen und zunächst freiwillig keine Gegenstände herausgeben und auch keine freiwillige Nachschau zulassen.

Privatrecht

Wir beraten Sie beim Wohnungskauf oder Hauskauf, wir erstellen den Kaufvertrag und kümmern uns um eine sorgenfreie und sichere Abwicklung über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer. Sofern Sie im Nachhinein einen Mangel feststellen und Gewährleistung geltend machen, beraten wir Sie umfassend, zeigen Ihnen die möglichen Risiken auf und bringen bei Bedarf die Klage für Sie ein. Oftmals ist es jedoch so, dass eine rasche Lösung mit Abstrichen die für Sie beste Lösung ist.

Wir prüfen und erstellen Übergabeverträge innerhalb der Familie und beraten Sie bei der Erstellung von Testamenten, bei der Unternehmensnachfolge im Betrieb und der Vermeidung von damit einhergehenden Gerichtsstreitigkeiten.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch im Scheidungsfall, der Vermögensaufteilung, bei der Erstellung von Eheverträgen und der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Auch in nachstehenden Gebieten vertreten wir regelmäßig Parteien auf beiden Seiten und sind daher kompetent in der Durchsetzung Ihrer Interessen:

Anlegerschadenersatz

Erbrecht, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Erbansprüchen

Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Gewährleistung

Ansprüche nach Verkehrsunfällen (Schmerzensgeld, Verdienstentgang etc.)

Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere Kündigungsanfechtung, Kündigungsentschädigung

Sollte Ihr Anliegen hier nicht explizit angeführt sein, zögern Sie bitte nicht, uns wegen einer Ersteinschätzung Ihres Anliegens zu kontaktieren.

Wir sehen ganz genau hin

Sie interessiert, wie unsere Kanzlei den größten Justizirrtum der Nachkriegsgeschichte aufklären konnte?

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