Vorleistungspflicht des Käufers bei Herstellung der Lastenfreiheit
Der Käufer hat eine Vorleistungspflicht hinsichtlich des Kaufpreises, sofern der Treuhänder beim Liegenschaftskauf den Kaufpreis zur Lastenfreistellung verwenden muss.
Es steht dem Käufer diesfalls kein Leistungsverweigerungsrecht wegen Sachmängeln zu.
Quelle: OGH 26. 4. 2017, 1 Ob 66/17p