In strafrechtlichen Angelegenheiten muss von Anfang an größte Sorgfalt an Ihre Vertretung vor Behörden gelegt werden, unabhängig davon, ob Sie Beschuldigter oder Opfer sind.
Sie sollten, ohne vorher mit einem Verteidiger gesprochen zu haben, keinerlei Angaben bei der Polizei oder beim Staatsanwalt machen und sich zunächst auf Ihr Aussageverweigerungsrecht (Schweigerecht) berufen. Wir nehmen für Sie Akteneinsicht, besprechen den Sachverhalt, begleiten Sie zu Einvernahmeterminen und vertreten Sie im Strafverfahren vor Gericht.
Bedauerlicher Weise ergehen gelegentlich Fehlurteile mit massiven Konsequenzen für die Betroffenen. Auch im Fall Mordfall Deubler war dies so. Nach jahrelangem Einsatz konnten wir die Wiederaufnahme des Strafverfahrens erwirken und nach 2865 Tagen in Haft den Freispruch des unschuldig Verurteilten. Die Details können Sie bei Grabherr unter dem Titel 2865 Tage nachlesen.
Seit rund 2 Jahren vertreten wir den wegen Mordes an der Gmunder Tanzlehrerin im Jahr 2013 unschuldig Verurteilten Versicherungsmakler. Obwohl wir mit Hilfe von Sachverständigen nachträglich die Tatwaffe identifizieren konnten, unzählige Ermittlungsfehler aufgezeigt haben und weitere neue Beweismittel vorgelegt haben, wurden die ersten beiden Wiederaufnahmeanträge abgewiesen. Ein neuer Antrag wurde mittlerweile bei Gericht eingebracht.