Gerade in schwierigen Zeiten sind auch schwierige Personalentscheidungen zu treffen. Kurzarbeit, Kündigungen, vielleicht auch Entlassungen. Grundlage dafür sind im Idealfall solide Arbeitsverträge. Dass wir auch gelegentlich die Dienstnehmerseite vertreten, sehen wir als Vorteil für Sie als Arbeitgeber. Da auch Richter nur Menschen sind, erleichtert dies häufig den Abschluss eines sinnvollen Vergleiches.
Sie haben Ihren Sitz im Ausland und wollen lediglich einen Auftrag in Österreich ausführen oder Nicht-EU-Ausländer beschäftigen? Wenn Sie das Risiko hoher Strafen vermeiden wollen, dann muss auch das trotz Mitgliedschaft in der EU gerade in Österreich gut geplant sein.
Sie wollen in Österreich Ihren Betrieb ansiedeln oder eine Zweigniederlassung gründen und/oder auch privat hier leben? Dann ist die Stadt Salzburg gewiss nicht die falsche Wahl dafür – nicht nur wegen des quasi im Zentrum gelegenen Flughafens. Die Berge und Seen sowie das internationale Kulturangebot bieten Ihnen auch privat höchste Lebensqualität.
Der Faktor „Arbeit“ und damit einhergehende klare Vertrags- und Arbeitsbedingungen sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor in jedem Unternehmen. Wir vertreten regelmäßig Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kennen daher die Argumente beider Vertragsseiten.
Wir unterstützen Sie als Geschäftsführer, Arbeitgeber, Führungskraft darüber hinaus insbesondere bei nachstehenden Themen:
- Erstellung von Arbeitsverträgen bzw. Dienstverträgen
- Erstellung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
- Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Abwehr von Ansprüchen der Sozialversicherung, insbesondere wegen Umqualifizierung von Werkverträgen in Dienstverträge
- Grenzüberschreitender Einsatz von Mitarbeitern (Entsendung)
- Beschäftigung von Ausländern
- Arbeitskräfteüberlassung
- Arbeitszeitregelung (insb. Gleitzeit)
- Due Diligence Prüfungen
- Restrukturierungen (Sozialplan,…)
Wir vertreten Sie in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren, insbesondere zur Abwehr von Ansprüchen und Durchsetzung von Entlassungen/Kündigungen.