Wir beraten und vertreten regelmäßig beide Seiten in allen Vertragsangelegenheiten und kennen daher die Bedürfnisse und Konfliktbereiche, aber auch die Tricks der anderen Vertragspartei genau. Wir unterstützen Sie insb. bei der Errichtung nachstehender Verträge:
- Immobilienkaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Pachtvertrag
- Mietvertrag
- Schenkungsvertrag
- Dienstbarkeitsvertrag
- Wohnungseigentumsvertrag.
Wir minimieren Ihren Aufwand zur Einhaltung der einschlägigen Geldwäscherichtlinien der EU und wickeln Verträge unter Einhaltung des elektronischen Treuhandbuchs der Rechtsanwaltskammer ab. Eine sichere Abwicklung ist für uns selbstverständlich.
Wir werden regelmäßig mit der Prozessführung betraut, wenn es um Streitigkeiten um Liegenschaften geht, um Baumängelprozesse und Mietstreitigkeiten oder Wohnungseigentumsstreitigkeiten.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter und vor Gericht kennen wir die Gefahren einer undurchdachten Vertragsabwicklung und Vertragserstellung daher genau.
Wir beraten Sie außerdem bei
- der Begründung von Wohnungseigentum,
- der Eintragung, vertraglichen Gestaltung und Löschung von Pfandrechten und Dienstbarkeiten,
- der Durchsetzung von Gewährleistungsrechten,
- der Bewertung, Weitergabe und Bewirtschaftung von Immobilien sowie
- bei der Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG).