Schon bei der Gründung von Unternehmen – beim Abschluss des Gesellschaftsvertrages – gibt es unzählige Tücken. Als Prozessanwälte wissen wir, dass sich diese später gnadenlos rächen können.
Dies gilt umso mehr beim Verkauf Ihres Unternehmens, bei der Umgründung, beim Unternehmenskauf oder bei der vermeintlich einfachen Übergabe eines Geschäftslokals.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für:
- nationale und grenzüberschreitende Transaktionen (Syndikatsvertrag, Stimmbindungsvertrag, Unternehmenskaufvertrag, Beteiligungsvertrag, Abtretungsvertrag)
- Beratung, Vertretung, Schulung von Geschäftsführern, Aufsichtsräten, Vorstandsmitgliedern
- Vorbereitung und Begleitung von Generalversammlungen
- Kapitalmaßnahmen, Erstellung und Prüfung von Finanzierungsverträgen (Kapitalerhöhung, Beteiligungsvertrag, Kreditvertrag) und
- Due Diligence Prüfungen
Lassen Sie sich beraten, bevor der Streit mit Ihren Mitgesellschaftern eskaliert. Hier gilt derselbe Maßstab wie im Falle einer beabsichtigten Scheidung: Je schlechter diese vorbereitet ist, desto teurer wird diese am Ende.
Wir betreuen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater bei Umgründungsprozessen (Einbringung, Zusammenschluss, Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung) nach dem Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) und beraten Sie bei der familiären Unternehmensnachfolge bis hin zum angrenzenden Steuerrecht.
Sprechen Sie uns als Neugründer an; für Start-Ups haben wir attraktive Konditionen!
Wir haben auch Erfahrung in der Übernahme von Aufsichtsratsmandaten. Auch dafür stehen wir jederzeit zur Verfügung.