Eine Unternehmenskrise und daran anschließend auch die Insolvenz müssen bei kompetenter und vor allem rechtzeitiger Beratung nicht immer die Endstation sein.
Besondere Umsicht gilt es dabei im Umgang mit dem Insolvenzverwalter anzuwenden.
Einerseits ist es unbedingt notwendig eine gewisse Kooperation an den Tag zu legen, andererseits kann schon ein falsches Wort die Grundlage für eine Anfechtungsklage sein oder eine existenzvernichtende Schadenersatzklage gegen Sie als Geschäftsführer zur Folge haben. Nur durch rechtzeitige Beratung können Sie Ihr Privatvermögen vielleicht noch wirksam verteidigen.
Der Zeitfaktor ist dabei ein wesentliches Kriterium für den bestmöglichen Ausgang einer (drohenden) Insolvenz. Hierbei ist vor allem die 60-Tagesfrist zu beachten, innerhalb derer Sie als Unternehmer einen Insolvenzantrag stellen müssen. Die Frist läuft dabei ab dem Zeitpunkt der Insolvenz; bei einem Unternehmen ist hierfür entweder der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit relevant, sobald sie also nicht mehr in der Lage sind, alle fälligen Verbindlichkeiten in angemessener Frist – eben maximal 60 Tagen – zu erfüllen, oder der Zeitpunkt der Überschuldung, sofern in diesem Fall auch eine negative Fortbestehensprognose gegeben ist. Gerade letzteres ist aber oft sehr schwer zu beurteilen, weshalb in diesem Fall häufig völlig unklar ist, wann die Frist nun zu laufen begonnen hat.
Nach zahlreichen Novellen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes (IRÄG) wurde mit der Fassung 2010 ein (vorläufiger) Schlussstein gelegt, mit dem in Form der Insolvenzordnung (IO) ein normatives Konstrukt vorliegt, das vor allem von den Prinzipien der Unternehmensfortführung und Sanierung getragen ist. Wir erörtern mit Ihnen gemeinsam – allenfalls unter Beiziehung Ihres Steuerberaters -, welche Möglichkeiten Sie haben, um sich aus der drohenden oder bestehenden Zahlungsunfähigkeit zu befreien.
Wirtschaftsrecht ist unsere Kernkompetenz und wir verstehen, wieviel Lebensenergie und Geld Sie in die Errichtung und Führung Ihres Unternehmens investiert haben. Uns ist bewusst, dass die (drohende) Insolvenz eine außerordentliche Stresssituation für die Geschäftsführung, Ihre Mitarbeiter und Ihre Familie bedeutet, aber gerade jetzt gilt es gut überlegte Entscheidungen zu treffen.
Durch ständige Fortbildung sind wir in der Lage, Ihr Unternehmen bestmöglich zu betreuen; durch team lex, eine Kooperation selbständiger Wirtschaftsanwälte, können wir auch große Unternehmen umfassend und langfristig begleiten.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem konkreten Anliegen unverbindlich für ein Erstgespräch in unserer Kanzlei in Verbindung.