
Sittenwidrigkeit bei der Abwerbung von Mitarbeitern
Abwerbung von Mitarbeitern: Fremde Mitarbeiter abzuwerben verstößt dann gegen die guten Sitten im Sinne des § 1 UWG, wenn verwerfliche Mittel angewendet werden, verwerfliche Ziele verfolgt werden oder der Geschäftsbetrieb des Konkurrenzunternehmens nicht nur unerheblich wird. Die Zusage des abwerbenden Unternehmens, eine aus einer allfälligen Konkurrenzklausel resultierenden Konventionalstrafe zu übernehmen, ist nach derzeitiger Rechtsprechung unter […]