News

Auszug aus Ehewohnung als Eheverfehlung trotz fehlender Aufforderung zur Rückkehr

10. Juni 2020 von in Eherecht, Zivilrecht

Sofern der Auszug aus der Ehewohnung ungerechtfertigt war, ist er auch dann als Eheverfehlung zu beurteilen, wenn der verlassene Ehegatte den anderen nicht zur Rückkehr aufgefordert hat.

Gemäß § 49 EheG kann ein Ehegatte die „Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer ihrem Wesen entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.“

Der ausziehende Ehegatte trägt die Beweislast dafür, dass der Verbleib, beziehungsweise die Rückkehr in der gemeinsamen Wohnung unzumutbar ist.

OGH 18. 5. 2017, 10 Ob 23/17f

    Etiam magna arcu, ullamcorper ut pulvinar et, ornare sit amet ligula. Aliquam vitae bibendum lorem. Cras id dui lectus. Pellentesque nec felis tristique urna lacinia sollicitudin ac ac ex. Maecenas mattis faucibus condimentum. Curabitur imperdiet felis at est posuere bibendum. Sed quis nulla tellus.

    ADDRESS

    63739 street lorem ipsum City, Country

    PHONE

    +12 (0) 345 678 9

    EMAIL

    info@company.com