
Abgesonderte Befriedigung aus Versicherungsansprüchen auch nach Insolvenzveröffnung möglich
Dritte können Befriedigung aus den Entschädigungsforderungen des insolventen Versicherungsnehmers gegenüber seinem Versicherer erhalten, und diese auch nach Verfahrenseröffnung noch beim Insolvenzverwalter geltend machen. OGH 29. 3. 2017, 7 Ob 91/16g Die Exekution der Ansprüche aus einer Sondermasse ist auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens möglich. Der bei einem Unfall Geschädigte kann das Absonderungsrecht nach § 157 […]