Schmerzengeldforderungen können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgedehnt werden
Die Einrede der Verjährung ist bei Ausdehnung von Schmerzengeldforderungen nicht immer erfolgreich; unverhofft günstige Sachverständigengutachten über die erlittenen Schmerzen können eine Ausdehnung begründen, die eben nicht nur auf zwischenzeitlich neu eingetretene Schadenswirkungen beschränkt ist.