
Beschwichtigungen können Verjährung von Schadenersatzansprüchen hemmen
Versuche von Anlageberatern, nach Kursverlusten nervös gewordene Anleger zu beschwichtigen, können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts verschleiern und damit den Beginn der Verjährungsfrist verzögern, und/oder auch dazu führen, dass dem Verjährungseinwand des Schädigers die Replik der Arglist entgegengehalten werden kann. Quellen: 3Ob40/07i und 9Ob17/07a