Schadenersatzrecht

von in Schadenersatzrecht

Beschwichtigungen können Verjährung von Schadenersatzansprüchen hemmen

Versuche von Anlageberatern, nach Kursverlusten nervös gewordene Anleger zu beschwichtigen, können die Erkennbarkeit des Schadenseintritts verschleiern und damit den Beginn der Verjährungsfrist verzögern, und/oder auch dazu führen, dass dem Verjährungseinwand des Schädigers die Replik der Arglist entgegengehalten werden kann. Quellen: 3Ob40/07i und 9Ob17/07a

von in Schadenersatzrecht

Nachrangabreden unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB

Die Vereinbarung bei einem Darlehen von der Geltendmachung der Darlehensforderung unter bestimmten Umständen abzusehen, die zur Insolvenz des Darlehensnehmers führen würden, betrifft den Kern der Hauptleistungen und unterliegt daher nicht der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Der OGH hält eine Klausel trotz § 6 Abs 1 Z 1 KSchG für zulässig, die dem […]

von in Kreditrecht, Schadenersatzrecht

Aufklärungspflicht über Risiken bei Anlageberatung

Es ist der Bank überlassen, auf welche Weise sie ihre Kunden im Rahmen der Anlageberatung informiert (§ 13 Z 3 und 4 WAG 1996); dies ist auch durch die rechtzeitige Aushändigung von entsprechenden Unterlagen vor Vertragsabschluss möglich (OGH 29. 5. 2017, 6 Ob 246/15t). Der OGH hält die gesonderte Aufklärung über allfällige Rückzahlungsverpflichtungen erhaltener Ausschüttungen nicht für notwendig, wenn darüber aufgeklärt […]

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Haftung iZm Risikosportarten wie Canyoning: Sorgfaltsanforderung an Gruppenführer

Bei der Haftung iZm Risikosportarten sollen Sorgfaltsanforderungen hinsichtlich der Einweisung der SportlerInnen laut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 24.5.2018 zur Geschäftszahl 6 Ob 87/18 nicht überspannt werden; übertriebene Risikohinweise würden die Sportausübung möglicher Weise unattraktiv machen. Je erfahrener der Risikosportler, desto niedriger die Anforderung an Sportgruppenführer Im gegenständlichen Fall konnte festgestellt werden, dass die […]

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